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Richtlinien zur Spendenvergabe
- Projekte, die sich um eine Förderung durch den Verein Tierliebe bewerben, müssen mittels einer kurzen schriftlichen Beschreibung des Projekts inkl. Begründung eingereicht werden.
- Alle durch den Verein Tierliebe geförderten Projekte müssen dazu dienen, eine Tierhaltung zu fördern, die über den gesetzlichen Mindeststandards liegt. Handelt es sich bei dem Projekt um ein Tierheim oder eine vergleichbare Einrichtung, so ist mit der Einreichung des Projekts eine Kopie des aktuell gültigen Bewilligungsbescheides gemäß § 23 Tierschutzgesetz vorzulegen.
- Die durch den Verein Tierliebe geförderten Projekte dürfen nicht bereits zum Großteil (mehr als 50 % der Kosten) durch die öffentliche Hand oder andere Stellen finanziert sein.
- Jedes Projekt muss möglichst günstig, sinnvoll und Punkt 1 entsprechend umgesetzt werden. Zur Gewährleistung dieses Punktes verpflichten sich Projekt-Einreicher für Lieferungen und Leistungen Dritter zur Projekt-Durchführung nach Möglichkeit drei Angebote unterschiedlicher, wenn möglich regionaler, Anbieter einzuholen und dem Verein Tierliebe mit den Projektunterlagen zur Förderungsentscheidung vorzulegen.
- Sämtliche durch den Verein Tierliebe unterstützten Projekte, dienen der Verbesserung und Optimierung der Tierhaltung in österreichischen Tierheimen und dem Beseitigen diverser Alltagsprobleme zwischen Tier und Mensch für ein friedliches Miteinander. Die betreffenden Projekt-Einreicher garantieren, dass alle Gesetze eingehalten und allfällige behördliche Auflagen erfüllt werden und alle behördlichen Genehmigungen vorhanden sind.
- Der begünstigte Projekt-Einreicher verpflichtet sich, die Umsetzung des geförderten Projektes in Wort und Bild zu dokumentieren und diese Dokumentation dem Verein Tierliebe jederzeit für Veröffentlichungen und andere werbliche Nutzungen zur Verfügung zu stellen.
- Der Projekt-Einreicher verpflichtet sich, nach Umsetzung des Projekts dem Verein Tierliebe eine ordnungsgemäße Rechnung über den bewilligten Förderbetrag samt Kopien der Lieferanten-Rechnungen zu übermitteln. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt erst nach Vorliegen der Rechnung.

